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22. März 2010

Kooperationsverbot in der Bildung unverzüglich aufheben!

DIE LINKE legt am Donnerstag dem Bundestag einen Antrag vor, der ein Ende des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in der Bildung fordert. Derzeit hat die Bundespolitik kaum Einfluss auf bildungspolitische Themen. Nicht nur, dass die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern in der „Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung“ (BLK) der Föderalismusreform im Jahr 2006 zum Opfer gefallen ist. Durch ein striktes Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern, verliert der Bund jegliches Recht zur Mitwirkung. Ein gemeinsamer Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Bildung ist schlichtweg verboten.

Dazu Bundestagsabgeordnete Yvonne Ploetz: „Seit der Föderalismusreform klafft eine große Lücke in der länderübergreifenden Bildungsarbeit. Der durch diese weitreichende Reform geschaffene so genannte Wettbewerbsföderalismus führt vor allem im Bildungsbereich dazu, dass Kinder in ärmeren Bundesländern geringere Bildungschancen haben, als Kinder in reicheren Ländern, weil in den ärmeren Ländern die Bildungsfinanzierung unter dem Kooperationsverbot leidet. So wird der ohnehin vorhandene Effekt eines Flickenteppichs im Bildungssystem zementiert und verstärkt. In Zeiten, in denen Menschen kurzerhand von München nach Hamburg umziehen sollen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen, kann man über den derzeitigen Stand der Gesetzgebung und dem Unwillen der Bundesregierung, daran etwas zu ändern nur den Kopf schütteln.

All die Nachteile treffen insbesondere auch das finanzschwache Saarland, dass vor dem Kooperationsverbot beispielsweise aus dem Bundesprogramm für mehr schulische Ganztagsbetreuung 49 Millionen Euro erhalten hatte.“

Ploetz abschließend: „Es ist  äußerst wichtig, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, um die längst überfällige Beteiligung des Bundes an der Bildungsfinanzierung der Länder wieder zu ermöglichen. Um das Kooperationsverbot zu kippen, wird eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Der Weg dahin wird aller Voraussicht nach mehr als steinig. Trotz alledem muss dafür gekämpft werden! Dies tut DIE LINKE unter anderem mit ihrem Antrag.“